Vertragsbestimmungen zum Ferienvertrag
1. Verpflichtungen von unserer Seite:
Das Hundehotel verpflichtet sich, dem Hund
während der vereinbarten
Aufnahme- bzw. Pensionsdauer täglich ausreichenden Freilauf
zu gewähren.
Wir verpflichtet uns, den Hundebesitzer unverzüglich zu benachrichtigen,
sofern bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten
oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass
übersteigen.
Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung
sind ausdrücklich festzuhalten.
2. Verpflichtungen des Hundebesitzer:
Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen,
ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung
oder im Falle eines Unfalles seines Hundes erfolgen sollen. Der Hundebesitzer
übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
Der Hundebesitzer sichert zu, dass der Hund die Impfungen
(Staupe/Hepatitis/Leptospirose/Parvovirose/Virushusten, Zwingerhusten, KC) besitzt.
Sollte dies nicht der Fall sein, berechtigt es die Hundepension zum Rücktritt
vom Vertrag oder zur Nachholung der Impfungen auf Kosten des Hundebesitzers.
Folgeschäden aufgrund nicht durchgeführter aber vertraglich zugesagter
Impfungen gehen zu Lasten des Hundebesitzers.
Der Impfausweis/Heimtierausweis ist immer mitzubringen und vorzuweisen.
Bricht der Hundebesitzer während der Pensionszeit den Vertrag vorzeitig ab,
besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Die Hunde sind umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer
durch den Hundebesitzer abzuholen, soweit keine Vereinbarung über
die Verlängerung getroffen wurde. Im Falle dass es
dem Hundebesitzer bekannt ist, sind läufige Hündinnen zu melden.
Für eventuelle danach auftretende Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit)
wird keine Haftung übernommen;
die damit im Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.
Wird eine Hündin bei uns läufig, muss sie nicht zwingend sofort abgeholt werden.
Wir erheben aber einen Zuschlag von CHF 10.00/Tag.
Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes bestehen, ist der Hundebesitzer
verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen.
3. Allgemeine
Bestimmungen:
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen
der Schriftform.
Als Gerichtsstand wird Visp
vereinbart.
4. Allgemeine Bestimmungen:
Das Hundehotel übernimmt keine Haftung für entlaufene Tiere, ebenso wenig für allfällige Schäden, welche am Tier durch eine Infektion (z.B. Seuchen) oder einen Unfall
(z.B. Beisserei) entstehen. Erkrankt ein Tier, so ist das Hundehotel ermächtigt
einen Tierarzt beizuziehen. Die Behandlungskosten gehen in jedem Fall zu Lasten
des Besitzers und sind bei Abholung
des Tieres sofort zu begleichen.
5. Allgemeine Bestimmungen:
Stirbt das Tier altershalber oder aus unvorhersehbaren Gründen, wird jede Haftung abgelehnt.
Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.
6. Allgemeine Bestimmungen:
Das Hundehotel übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen
(Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.)
Haftpflicht
Wir setzen voraus, dass Sie eine Haftpflichtversicherung mit Deckung "Hund" abgeschlossen haben. Sollte der Hund trotz Sorgfaltspflicht unseres Betreuer-Teams entlaufen und/oder Schäden bei
Drittpersonen verursachen, wird die Haftung unsererseits abgelehnt.
Der An- und Abreisetag wird als voller Pensionstag verrechnet.
Credit Suisse CH53 0483 5184 4382 0100 0 Tierheim und Tierhaus Furrer
Unsere Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 8.30 bis 10.00 Uhr und 16.30 bis 17.30 Uhr
Sa: 8.30 bis 10.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen geschlossen!
Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial: Es können Bild- und
Filmaufnahmen entstehen,auf denen Ihr Hund zu erkennen ist. Sollte eine Veröffentlichung
des eigenen Hundes auf Film- oder Bildmaterial nicht erwünscht sein, ist dies auf dem Vertrag bitte zu
vermerken.